Aktuelle Informationen der Ausländerbehörde: |
Ab dem 01.01.2025 ist die Ausländerbehörde der Stadt Bad Krozingen für alle aufenthaltsrechtlichen Fragen von Ausländern zuständig, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Bad Krozingen und deren Ortsteilen Tunsel, Schlatt, Biengen und Hausen haben und für die bisher das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zuständig war.
Ausländer mit einem Wohnsitz außerhalb von Bad Krozingen, aber innerhalb des Landkreises, wenden sich bitte weiterhin an die Ausländerbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg (telefonisch unter 0761/2187-0 oder per E-Mail an auslaenderbehoerde(at)lkbh.de).
Bitte beachten Sie, dass die Ausländerbehörde ausschließlich mit einem Terminsystem arbeitet. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich!
Termine können Sie zunächst telefonisch oder per E-Mail bei uns vereinbaren. Voraussichtlich ab Februar/März 2025 können Sie selbst Termine über unser Online-Terminsystem buchen.
Terminvereinbarung
- Besuche bei der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Visit to the immigration authority by appointment only.
- Les visites a l’office des étrangers ne sont possibles que sur rendez-vous.
Termin vereinbaren / Schedule an appointment / Fixer un rendez-vous:
Telefon: 07633 / 407 -
A - G Frau Böshans - 146 Irene.Boeshans(at)bad-krozingen.de
H - K Frau Popal - 147 Narges.Popal(at)bad-krozingen.de
L - T Herr Kunzelmann - 145 Aaron.Kunzelmann(at)bad-krozingen.de
U - Z Herr Cárdenas - 144 Marco.CardenasAcosta(at)bad-krozingen.de
(Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens)
oder/or/ou
E-Mail: auslaenderbehoerde(at)bad-krozingen.de
Online-Anträge zum Aufenthaltsrecht
Anträge, Merkblätter & Formulare
- Anträge
- Einladung von ausländischen Besuchern / Verpflichtungserklärung
- Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)