Die Baurechtsbehörde der Stadt Bad Krozingen ist ab dem 01.01.2025 für die Durchführung und Umsetzung des Baurechts in Bad Krozingen und den Teilorten zuständig.
Als Baurechtsbehörde hat sie unter anderem die Aufgabe, baurechtliche Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu regeln und zu überwachen. In dieser Funktion ist sie unter anderem für die Genehmigung und Kontrolle von Bauvorhaben zuständig. Sie prüft Bauanträge und Bauvoranfragen, erteilt baurechtliche Auskünfte, stellt Baugenehmigungen aus und überwacht die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften während des Bauprozesses. Dazu gehören unter anderem die Überwachung von Bauabläufen, die Kontrolle der Einhaltung von Bauvorschriften und die Durchführung von Bauabnahmen. Zu den Aufgaben gehören aber auch der Denkmalschutz, die Überwachung und Einhaltung der Energiegesetze, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, oder Brandverhütungsschauen.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge verpflichtend digital über ViBa BW (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg) eingereicht werden. Bauanträge in Papierform, per E-Mail oder über Service BW können nicht mehr bearbeitet werden.
Auf Grund des Zuständigkeitswechsels können Bauvorlagen zu Anträgen, die bereits beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald eingereicht worden sind, leider nicht über ViBa BW hochgeladen werden. Für diese Vorgänge sowie die weiteren Anträge, die bereits über Service-BW gestellt wurden, haben wir Ihnen die Möglichkeit geschaffen, uns die Bauvorlagen über den Online-Antrag im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg zukommen zu lassen.
Hier geht's zum Serviceportal zur Nachreichung von Bauvorlagen
Mustervorschlag Vollmacht für den Planer oder Entwurfsverfasser