Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes setzen die Bebauungspläne - als verbindliche Bauleitpläne - rechtsverbindlich fest, wie in Teilbereichen der Stadt die einzelnen Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Bebauungspläne werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen, das heißt es sind "Ortsgesetze" und daher für jedermann verbindlich.
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
Der Bebauungsplan wird in der Regel im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1000 erstellt. Der Bebauungsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil mit einer Zeichenerklärung sowie separaten Textteilen, bestehend aus den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften mit entsprechenden Festsetzungen. Dem Bebauungsplan beigefügt sind die Begründungen zu den Textteilen sowie eventuell vorhandene gutachterliche Beipläne wie z.B Grünordnungsplan, Verkehrsgutachten, Baugrunduntersuchung u.a..
Die Aufstellung und Ausarbeitung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im BauGB vorgeschrieben sind. Hierunter fallen auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die öffentliche Planauslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und dem Recht des Einspruches durch Vorbringung von Anregungen und Hinweisen während der Auslegungsfrist. Das BauGB schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine „ortsübliche Bekanntmachung“ vor.
Diese Bekanntmachungen erfolgen bei der Große Kreisstadt Bad Krozingen ortsüblich im HalloBadKrozingen.
Der Bebauungsplan wird in den kommunalen Gremien beraten und im Gemeinderat als Satzung beschlossen.
Die Bebauungspläne der Große Kreisstadt Bad Krozingen wurden zudem vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in eine BürgerGIS-Datei eingepflegt und sind unter der folgenden Adresse abrufbar:
BürgerGIS des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
Ein Bebauungsplan legt für einen Teil des Stadtgebiets fest, wie auf jedem einzelnen Grundstück gebaut werden darf. Bebauungspläne werden aufgestellt, wenn etwa Wohngebiete oder zusätzliche Baumöglichkeiten entstehen sollen oder sich Entwicklungs- und Nutzungsziele ändern. Damit ein Bebauungsplanverfahren rechtskräftig wird, sind mehrere Schritte nötig.
Beteiligen können Sie sich auch bei den örtlichen Bauvorschriften. Städte können örtliche Bauvorschriften in Form einer Satzung erlassen und somit beispielsweise andere Abstandsflächenmaße, die Verwendung von Außenantennen oder eine geänderte Stellplatzverpflichtung vorschreiben.
Informationen zu Bebauungsplanverfahren, an denen Sie sich beteiligen können, finden Sie unter: