In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Wahl eines Beigeordneten als Stellvertreter des Bürgermeisters zulässig. Der Beigeordnete ist ständiger Vertreter des Bürgermeisters. In Großen Kreisstätten, wie der Stadt Bad Krozingen, führt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister und der Beigeordnete die Bezeichnung Bürgermeister.
Seit dem 1. Februar 2025 ist Christoph Ober Bürgermeister der Großen Kreisstadt Bad Krozingen. Weitere Informationen zum Zuständigkeitsbereich von Herrn Bürgermeister Ober finden Sie unten.