Die Baurechtsbehörde der Stadt Bad Krozingen ist ab dem 1.1.2025 für die Durchführung und Umsetzung des Baurechts in Bad Krozingen und den Teilorten zuständig.
Als Baurechtsbehörde hat sie unter anderem die Aufgabe, baurechtliche Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu regeln und zu überwachen. In dieser Funktion ist sie unter anderem für die Genehmigung und Kontrolle von Bauvorhaben zuständig. Sie prüft Bauanträge und Bauvoranfragen, erteilt baurechtliche Auskünfte, stellt Baugenehmigungen aus und überwacht die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften während des Bauprozesses. Dazu gehören unter anderem die Überwachung von Bauabläufen, die Kontrolle der Einhaltung von Bauvorschriften und die Durchführung von Bauabnahmen. Zu den Aufgaben gehören aber auch der Denkmalschutz, die Überwachung und Einhaltung der Energiegesetze, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, oder Brandverhütungsschauen.
Bauanträge einreichenAb dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge verpflichtend digital über ViBa BW (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg) eingereicht werden. Bauanträge in Papierform, per E-Mail oder über Service BW können nicht mehr bearbeitet werden. Zur Antragseinreichung über ViBa BW Bauvorlagen nachreichen bei Anträgen vor dem 01.01.2025Auf Grund des Zuständigkeitswechsels können Bauvorlagen zu Anträgen, die bereits beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald eingereicht worden sind, leider nicht über ViBa BW hochgeladen werden. Für diese Vorgänge sowie die weiteren Anträge, die bereits über Service-BW gestellt wurden, haben wir Ihnen die Möglichkeit geschaffen, uns die Bauvorlagen über folgenden Link zukommen zu lassen: |
Bitte beachten Sie:
- Im Rahmen der Bauantragsstellung ist die Prüfung der PDF-Anlagen auf das Format „PDF/A-1“ eingeführt worden. Es können damit nur Dokumente im Format "PDF/A-1" eingereicht werden.
- Sind die Rechte auf Ihre Dokumente für eine vollständige Bearbeitung eingeschränkt, z. B. durch ein Kennwort, wird es im Laufe der Antragsbearbeitung zu Nachforderungen von digitalen Dokumenten kommen und kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern. Geschützte Dokumente können nicht zu einer digitalen Genehmigung zusammengeführt werden.
Hinweise zur Antragsstellung:
- An einem Bauantrag können Entwurfsverfasser, die Bauherrschaft und ggf. weitere Beteiligte gemeinsam über ViBa BW zusammenarbeiten um die Unterlagen für einen Bauantrag einzureichen.
- Die Kommunikation zwischen der Baurechtsbehörde und den Einreichenden ist nach erfolgter digitaler Einreichung nur in einer sog. 1:1-Beziehung möglich.
- Die Person, die den Bauantrag über ViBa BW „einreicht“ – also den Bauantrag an die Baurechtsbehörde endgültig übermittelt – ist bis zum Ende der Antragsbearbeitung der alleinige Kommunikationspartner der Baurechtsbehörde.
- Alle Nachrichten, die über die Online-Plattform ausgetauscht werden, können ausschließlich von dieser Person gelesen und beantwortet werden. Daher kann es sinnvoll sein, dass der Antrag nicht vom Entwurfsverfasser digital einreicht wird, sondern von der Bauherrschaft selbst.