
Rösken, Eva
Bürgerservice
Vor anstehenden Wahlen und unmittelbar danach finden Sie hier umfassende Informationen zu allen wichtigen Themen rund um die Wahlen.
Am vergangenen Sonntag, 8. März 2026 haben die Bad Krozinger Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmen bei der Landtagswahl abgegeben. Insgesamt waren 15.131 Personen in Bad Krozingen wahlberechtigt. 10.274 Wählerinnen und Wähler nahmen an der Wahl teil. Die Wahlbeteiligung lag damit in Bad Krozingen bei 67,9%
Von den abgegebenen Stimmen waren 10.182 Stimmen gültig und 92 Stimmen ungültig. 3.817 Stimmen wurden per Briefwahl abgegeben. Hier geht`s zu den Wahlergebnissen:
Wahlergebnisse Landtagswahl 2026
Sie möchten am Sonntag, 8. März 2026 vor Ort im Wahllokal wählen? So geht`s:
Hinweis: Ihr Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
Sie möchten per Briefwahl Ihre Stimme abgeben? So geht`s:
Hinweis: Im Falle eines Briefwahlantrags in der letzten Woche vor der Wahl sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Wahlumschlag direkt in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen wird. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Stimme bei der Wahlauszählung berücksichtigt wird.

Bürgerservice
Nach dem vorzeitigen Ende der Ampel-Koalition kam es 2025 zu vorgezogenen Bundestagswahlen. Die Wahl fand am 23. Februar statt. Ursprünglich war die Bundestagswahl für den 28. September 2025 terminiert.
Am Sonntag, den 23. Februar 2025, waren rund 59,2 Millionen Menschen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages aufgerufen. Bei der Bundestagswahl war die Stadt Bad Krozingen dem Wahlkreis 282 „Lörrach–Müllheim“ zugeordnet, dem die Städte und Gemeinden des Landkreises Lörrach sowie der südwestliche Teil des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald angehören.
Wie haben Bad Krozingen und die Ortsteile gewählt? Hier können Sie die Wahlergebnisse für die Europa-, Kreistags,- Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl abrufen.
Hier geht's zu den Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024
Vom 06. bis 09. Juni 2024 wählten die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgte nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen.
Hier geht's zur Seite der Bundeswahlleiterin
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen 2024 erhalten Sie auf der Seite der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg.
Hier geht's zur Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg
Am Sonntag, den 24. Oktober 2021 waren insgesamt 16320 wahlberechtigte Bad Krozinger Bürgerinnen und Bürger zur Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin aufgerufen. Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und leitet die Gemeindeverwaltung. Er ist Repräsentant und rechtliche Vertretung der Gemeinde. In Baden-Württemberg beträgt die Amtszeit des Bürgermeisters acht Jahre. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten führt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister.
17.09.2021: Öffentliche Bekanntmachung der Wahl
01.10.2021: Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen für die Bürgermeisterwahl
Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen möchte, kann Briefwahl beantragen.
Diese Möglichkeiten zur Beantragung gibt es:
Hinweis: Durch den vorgezogenen Wahltermin sind die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen verkürzt worden. Der Kreiswahlausschuss wird am 24. Januar 2025 die eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl zulassen. Erst nach Ende der Widerspruchsfrist können die Stimmzettel gedruckt und ausgeliefert werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt deshalb erst am Montag, 10. Februar 2025. Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beim Rathaus, FB Bürgerservice, Basler Str. 30, 79189 Bad Krozingen eingehen, um noch bearbeitet werden zu können.
Wer den Antrag für eine/n Anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt. Sollen die Briefwahlunterlagen einer anderen Person ausgehändigt werden, so ist diese Person gesondert für die Entgegennahme zu bevollmächtigen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Bei der Antragstellung hat man die Wahl, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine beliebige Zustelladresse weltweit schicken zu lassen. Der Wahlschein und die sonstigen Briefwahlunterlagen werden anschließend direkt durch die Deutsche Post AG zugestellt. Wird für die Zurücksendung des Wahlbriefs ebenfalls die Deutsche Post genutzt, erfolgt die Zustellung kostenlos. Wird ein anderer Zusteller gewählt oder eine besondere Versandform, zum Beispiel per Express, oder erfolgt die Rücksendung aus dem Ausland, trägt der Wähler/die Wählerin das Porto selbst. Unbedingt müssen die Postlaufzeiten des gewählten Zustellers beachtet werden, damit sichergestellt wird, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor Ende der Wahlzeit bei der Stadt Bad Krozingen eingehen.
Um einen reibungslosen organisatorischen Ablauf zu gewährleisten und um lange Wartezeiten im Wahllokal zu vermeiden, bitten wir Sie, die Ihnen bereits zugesandten Stimmzettel möglichst bereits ausgefüllt mit zur Wahl zu bringen. Dort müssen sie dann nur noch in den zugehörigen Stimmzettelumschlag (erhalten Sie im Wahllokal) gesteckt und anschließend in die Wahlurne eingeworfen werden.
Bitte beachten: Die vorab versendeten Stimmzettel für die Kommunalwahlen sind keine Briefwahlunterlagen.
Die Wahlbezirke im Kernort der Stadt Bad Krozingen, wurden neu organisiert. Daher kann es dazu kommen, dass Sie nicht wie gewohnt im „alten“ Wahlbezirk oder Wahllokal wählen können. Bitte achten Sie deshalb genau darauf, was auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht.
Karte der Wahllokale in der Kernstadt
Hinweis: Damit Sie genügend Zeit für Ihre Wahlentscheidungen haben, werden die Stimmzettel für die Kommunalwahlen allen Wahlberechtigten schon vor dem Wahltag per Post nach Hause geschickt. Das ist rechtlich so vorgesehen.
Die Stimmzettel sollen schon ausgefüllt ins Wahllokal mitgebracht werden um einen reibungslosen organisatorischen Ablauf zu gewährleisten und um lange Wartezeiten zu vermeiden. Dort müssen sie dann nur noch in den zugehörigen Stimmzettelumschlag (erhalten Sie im Wahllokal) gesteckt und anschließend in die Wahlurne eingeworfen werden.
Die vorab versendeten Stimmzettel für die Kommunalwahlen sind keine Briefwahlunterlagen.
Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, per Briefwahl ihre Stimmen abzugeben. Hier erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder Ihre Stimme direkt vor Ort bei der persönlichen Antragstellung abgeben können.
Ihre Unterlagen können Sie Online, schriftlich per Post, Fax oder E‐Mail – jedoch nicht über das Telefon – anfordern.
Bis Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr, kann die Briefwahl vor Ort beantragt werden.
Da die Unterlagen per Post verschickt werden, empfehlen wir Ihnen, ab Mittwoch, 05.06.2024 direkt im Rathaus, Basler Str. 30, 79189 Bad Krozingen (rollstuhlgerecht) vorbeizukommen, damit Sie die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig erhalten. Sie können auch direkt im Rathaus, in einer der Wahlkabinen per Briefwahl wählen (Stimmabgabe direkt vor Ort bei der persönlichen Antragstellung Briefwahl).
Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist möglich.
Bitte bedenken Sie die Postlaufzeiten: Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens am Wahlsonntag, 09.06.2024 bis 18:00 Uhr beim Wahlamt (Rathaus, Basler Str. 30, 79189 Bad Krozingen) eingehen
Bei der Wahl Ihres Bürgermeisters sind Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag:
Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie:
Als Unionsbürger sind Sie unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl des Bürgermeisters nicht wahlberechtigt.
In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und jede wahlberechtigte Person nur einmal wählt.
Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörden. Die Wahlberechtigten werden in das Wählerverzeichnis in der Regel von Amts wegen eingetragen. Wenn Sie also mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde angemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Achtung: Sind Sie wahlberechtigt und haben bis drei Wochen vor dem Wahltag keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie in der Leistung "Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung beantragen".
Eine Einsicht in das Wählerverzeichnis ist bei der Gemeindeverwaltung an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Spätestens am Tag vor der Wahl, jedoch nicht früher als drei Tage vor der Wahl, wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen. Danach wird die Zahl der Wahlberechtigten des Wahlbezirks festgestellt.
Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters richten sich nach einer amtlichen, einheitlichen Vorlage. Die Stimmzettel enthalten Namen, Vornamen, Beruf oder Stand und Anschrift der öffentlich bekannt gemachten Bewerber. Dabei werden die Bewerber in der gleichen Reihenfolge wie in der öffentlichen Bekanntmachung aufgeführt. Außerdem enthalten die Stimmzettel eine freie Zeile.
Sie haben nur eine Stimme und wählen damit einen Bewerber. Für die Stimmabgabe müssen Sie ein Kreuz (x) hinter einem der vorgedruckten Namen eintragen. Möglich ist auch eine andere eindeutige Kennzeichnung oder die Eintragung des Namens einer anderen wählbaren Person in die freie Zeile auf dem Stimmzettel. Enthält der Stimmzettel nur einen vorgedruckten Namen, können Sie Ihre Stimme auch abgeben, indem Sie den Stimmzettel ganz ohne Kennzeichnung abgeben. Wenn Sie weder dem (einzigen) Kandidaten noch einer anderen wählbaren Person Ihre Stimme geben möchten, können Sie, beispielsweise durch Streichung der ganzen Seite, den Stimmzettel ungültig machen.
Hinweis: Durch das Hinzufügen von beleidigenden Kommentaren oder Vorbehalten wird Ihre Stimmabgabe ungültig. Wenn Sie eine andere Person durch Eintragung in die freie Zeile wählen wollen, müssen Sie diese so eindeutig bezeichnen, dass zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person Sie meinen. Ansonsten ist Ihre Stimme ebenfalls ungültig. Bedenken Sie dabei, dass es – auch außerhalb der Gemeinde – noch weitere wählbare Personen mit gleichem Namen geben kann. Bezeichnen Sie deshalb die von Ihnen gewählte Person in der freien Zeile zweifelsfrei durch Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift und nötigenfals durch weitere Angaben.