Parkplatz am Bahnhof

Parkberechtigungen auf dem Parkplatz am Bahnhof_Westseite
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Straße am Kurpark
79189 Bad Krozingen

Hinweis für die Benutzung der
Parkplätze hinter dem Bahnhof Bad Krozingen (Westseite)
- nur für Kunden der Deutschen Bahn AG -

Das Ordnungsamt Bad Krozingen weist die Nutzer der Parkplätze hinter dem Bahnhof (Westseite) darauf hin, dass hinsichtlich der bestehenden Beschilderung im ganzen Platzbereich das Parken zwischen 06 und 20 Uhr mit Parkscheibe für 3 Stunden kostenfrei erlaubt ist.

Fahrzeuge die länger als diese vorgeschriebene Parkdauer von 3 Stunden geparkt werden sollen, müssen mit einer Parkberechtigung der Deutschen Bahn AG ausgewiesen sein. Diese Berechtigung erhalten die Kunden der Deutschen Bahn unter Vorlage eines gültigen Fahrausweises beim DB-Reisezentrum im Bahnhofsgebäude in Form von Tages -, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten in Höhe von 1 €, 3 €, 10 € oder 100 €.

Außerdem ist zu beachten, dass diese verkehrsrechtlichen Parkregelungen auch für die beiden Kurhaus-Parkplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelten.

Der Gemeindevollzugsdienst Bad Krozingen kontrolliert im Auftrag der Deutsche Bahn AG regelmäßig die geparkten Fahrzeuge auf Einhaltung der vorgeschriebenen Kennzeichnung. Wir bitten deshalb um Beachtung dieser Information und stehen für Rückfragen auch gerne unter Tel.: 407 – 135 zur Verfügung