Warum gibt es ein Gesetz für nachhaltigen Wohnungsbau?

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Der Gebäudesektor ist für rund 30 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein. Um dies zu erreichen, plant das Land, die Treibhausgase bis 2030 um mindestens 65 Prozent zu reduzieren. Um diese Ziele zu erreichen, sind Maßnahmen wie die energetische Sanierung von Gebäuden und der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energien notwendig. Diese Maßnahmen sind eine tolle Chance für alle Bürgerinnen und Bürger, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und langfristig ihre Energiekosten zu senken.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 2020 in Kraft ist und zum 1. Januar 2024 aktualisiert wurde. Das Gesetz legt Mindeststandards für Bestands- und Neubauten fest, definiert eine Mindestquote für den Einsatz erneuerbarer Energien zum Heizen und Kühlen und regelt das Nachweisverfahren. In Baden-Württemberg wird das GEG durch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ergänzt, das seit 2015 vorschreibt, dass beim Austausch alter Heizungsanlagen mindestens 15 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Weitere Informationen finden Sie hier: Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG).

Wir hoffen, dass Ihnen diese Website dabei hilft, die Anforderungen des GEG besser zu verstehen und sich über die Technologien zu informieren, mit denen Sie die gesetzten Ziele erreichen können. Links finden Sie das ausführliche Dokument der Bauherrenmappe sowie Links zu Informationsmaterial und zu Fördermöglichkeiten, von denen Sie profitieren können.