Stadtverwaltung startet Online-Service zur Anhörung bei Verkehrsdelikten
13.01.2020
Unter www.bad-krozingen.de/owi oder über den auf dem versandten Brief aufgedruckten QR-Code haben Verkehrsteilnehmer rund um die Uhr die Möglichkeit, in den jeweiligen Vorgang Einsicht zu nehmen, sich zum Tatvorwurf zu äußern und direkt online (mit Hilfe von Banking-Apps) zu bezahlen.
Und so funktioniert diese sogenannte Online-Anhörung
Die Anhörungsschreiben in Bußgeldangelegenheiten werden weiterhin per Brief zugestellt. Mit den darin aufgeführten individuellen Zugangsdaten können Betroffene sich im Online-Anhörungsportal anmelden, den Tatvorwurf nochmals ansehen und sich dazu äußern. Nach Darstellung einer Zusammenfassung kann der Versand der Stellungnahme bestätigt und eine Kopie hiervon heruntergeladen werden. Der Online-Service ist neben dem PC auch auf mobilen Endgeräten abrufbar.
Im Rahmen der städtischen Digitalisierung wurde bereits eine Online-Terminvereinbarung, ein Informations-Bildschirm im Bürgerbüro sowie das Ratsinformationssystem, das Kita-Portal und die sogenannte Onleihe der Mediathek eingeführt. Auch wurden die Bad Krozinger Schulen digitalisert.
Weitere Informationen zur Digitalisierung finden Sie auf unserer Webseite unter: www.bad-krozingen.de/digitalisierung