Allgemeinverfügung der Gemeinde/Stadt Bad Krozingen über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2; Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
20.03.2020
Hier finden Sie den Bekanntmachungstext zur Allgemeinverfügung der Gemeinde/Stadt Bad Krozingen über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2; Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. März 2020.