Schutz der Gesundheit ist oberstes Gebot


Seit Wochen wird in der Bad Krozinger Stadtverwaltung daran gearbeitet, den größtmöglichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor dem Corona-Virus zu gewährleisten. Das Kontakte- und Versammlungsverbot ist dabei eines der wesentlichen Maßnahmen, die es umzusetzen und einzuhalten gilt. Hiervon betroffen ist auch das Abhalten von Gemeinderatsitzungen. Wie kann aber trotzdem  die Handlungsfähigkeit der Stadt gewährleistet und die politischen Entscheidungsprozesse aufrechterhalten werden?

Der Schutz der Gesundheit hat oberstes Gebot – Das war die Grundvoraussetzung bei der Suche nach einer rechtssicheren Lösung, bei der auch die vorgeschriebene Öffentlichkeit gewahrt bleibt.
Eine nicht einfache Aufgabe, denn vieles, was heute bereits technisch machbar wäre, wie beispielsweise das Abhalten von virtuellen Gemeinderatsitzungen, ist nach der derzeitigen
Rechtslage nicht zulässig. So entsprechen virtuelle Gemeinderatsitzungen via Videokonferenz nicht dem Sitzungsgedanken bzw. dem Öffentlichkeitsprinzip der Gemeindeordnung.

Auch das Abhalten eines sogenannten Notgemeinderates, in einer  proportional verkleinerten Zusammensetzung und unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist rechtlich gesehen, nach dem Öffentlichkeits- und Anwesenheitsgrundsatz der Gemeindeordnung, so nicht einfach umsetzbar.

Seitens des Innenministeriums wurde bereits signalisiert, im Rahmen der Corona-Verordnung entsprechende Vorgaben entwickeln zu wollen, wie eine rechtssichere Sitzungsdurchführung und Beschlussfassung bei Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ohne persönliche Anwesenheit der GR-Mitglieder durchgeführt werden könnte. Bis allerdings hier eine rechtsverbindliche Verordnung in Kraft tritt, hat sich Bürgermeister Volker Kieber mit den Gemeinderatsfraktionen darauf verständigt, zunächst keine Sitzungen mit der persönlichen Anwesenheit der Ratsmitglieder abzuhalten. Stattdessen werden die Beschlussfassungen, bei sogenannten Gegenständen einfacher Art, in Form der Offenlegung durchgeführt. Schwierigere Themen werden dabei, bevor sie in das Offenlage-Verfahren gehen,  vorab per Video- oder Telefonkonferenz besprochen.

Nach der Gemeindeordnung hat der Bürgermeister zudem das Eilentscheidungsrecht  in dringenden, bzw. unaufschiebbaren Angelegenheiten. Dabei handelt es sich in der Regel um Terminangelegenheiten, für die gesetzliche Fristen gelten (z.B. Bauanträge) oder TOPs bei denen mit einer Verzögerung auch finanzielle Nachteile verbunden wären, beispielsweise bei Vergabeleistungen im Rahmen von bereits vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen.


Wie erfolgt eine Beschlussfassung im Offenlage-Verfahren


Zunächst wird ein Zeitraum für eine Offenlage für ein oder mehrere Tagesordnungspunkte festgelegt. Das Fristende für den nächsten Termin in Bad Krozingen ist der 27.04.2020. Zehn Tage vorher werden die Sitzungs-TOPs,  einschließlich eines Verwaltungsvorschlages zur Beschlussfassung sowie aller erläuternden Unterlagen,  wie üblich in das öffentliche Ratsinformationssystem eingestellt. Diese können auch von den Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise über den öffentlichen Zugang des Ratsinformationssystems auf der städtischen Homepage eingesehen werden. Dieses Verfahren hat damit den Vorteil gegenüber einem schriftlichen Verfahren (auch „Umlaufbeschluss“ genannt), dass die Öffentlichkeit jederzeit nachverfolgen kann, welche Tagesordnungspunkte so beschlossen wurden. Bei Nachfragen wäre es dabei möglich, weitere Informationen zu einzelnen TOPs nachzuschieben. Die einzelnen TOPs werden innerhalb der Fraktion besprochen und abgestimmt. Da es beim Offenlage-Verfahren allerdings nicht die Möglichkeit des Mehrheitsbeschlusses gibt, gelten die Beschlussvorschläge der Verwaltung nur dann als angenommen, wenn niemand bis zum festgelegten Sitzungstag widerspricht.


Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger


Aushang


Um die Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu beteiligen und auch die nach der Gemeindeordnung vorgeschriebene Öffentlichkeit zu wahren, werden für diejenigen, die keinen Internetzugang haben, die Beratungsunterlagen im Schaukasten am Josefshaus, Basler Straße 1 sowie in der Glasfront der Mediathek, Bahnhofstraße 3 b zur Inaugenscheinnahme zur Verfügung gestellt.

Hallo Bad Krozingen


Wie gewohnt wird in jedem Falle auch die zu verhandelnde Tagesordnung im Mitteilungsblatt Hallo Bad Krozingen abgedruckt.

Ratsinformationssystem auf der städtischen Website


Darüber hinaus gibt es, wie bisher auch, die Möglichkeit, die zu behandelnden Tagesordnungspunkte über die städtische Webseite abzurufen:
https://bad-krozingen.ratsinfomanagement.net/termine


BürgerApp


Entsprechende Informationen gibt es auch  über die BürgerApp – „Gremienarbeit zum Mitnehmen“.  Nach einmaliger Hinterlegung einer E-Mail-Adresse kann damit jederzeit und von überall auf die aktuellen Informationen rund um die Sitzungen der Stadt zugegriffen werden. Sitzungskalender, Tagesordnungen und öffentliche Vorlagen können problemlos abgerufen und kommentiert werden. Zudem kann man  Ideen und Notizen aufzeichnen und speichern oder einfach lokal recherchieren. Die App findet man  im App-Store unter „irich bürger“. Zur Installation der „iRich BürgerApp“ sind nur wenige Installationsschritte erforderlich. Weitere Informationen dazu gibt es dazu auch auf Seite 60 in der aktuellen Bürgerbroschüre der Stadt Bad Krozingen.