Todesfall auf Bad Krozinger Spargelhof


Wie bereits seitens des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald veröffentlicht wurde, hat das Gesundheitsamt nach dem Tod eines Erntehelfers auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Bad Krozingen die üblichen Maßnahmen bei positiven Covid-19-Befunden eingeleitet. Die Stadt Bad Krozingen als Ortspolizeibehörde ist nicht in die laufenden Maßnahmen eingebunden und wird auch von sich aus nicht tätig werden. Die Verantwortlichkeiten liegen klar definiert beim Gesundheitsamt, welches die jeweiligen Ortspolizeibehörden nur dann involviert, wenn entsprechende Maßnahmen eingeleitet oder durchgeführt werden müssten. Dies ist hier nicht der Fall gewesen.

Das Ordnungsamt der Stadt Bad Krozingen hatte allerdings bereits Ende März bei dem betroffenen Betrieb eine Betriebsbesichtigung durchgeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Beschäftigung von Erntehelfern im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung zu überprüfen. Hierbei gab es keine Beanstandungen. Zudem hatte der Betrieb darüber hinausgehende Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Beschäftigten vorgenommen.

Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald.