Start frei für den Gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräferland-Breisgau“
16.09.2020
Geplant ist der stufenweise Zusammenschluss von bis zu 34 Kommunen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit insgesamt fast 200.000 Einwohnern. In seiner Endgliederung wird dieser Gutachterausschuss damit einer der größten kommunalen Zusammenschlüsse – gemessen an der Anzahl der beteiligten Kommunen - in Baden-Württemberg werden.
Mit der Unterschrift haben die acht Bürgermeister offziell die Aufgaben ihrer jeweiligen Gutachterausschüsse künftig an den Gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ übertragen. Die Geschäftsstelle, mit Sitz in Müllheim, wird am 1. Januar 2021 ihren Dienst aufnehmen. Geplant ist, dass ab 2025 die ersten Steuerbescheide auf Grundlage der neu ermittelten Bodenrichtwerte erlassen werden.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“, der auf Initiative der drei Mittelzentren Bad Krozingen, Breisach und Müllheim erfolgte, soll auch als Vorbild für weitere Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit dienen, wie die Bürgermeister Volker Kieber und Oliver Rein betonen. Sie können sich durchaus vorstellen, diese Form der interkommunalen Zusammenarbeit auch auf andere kommunale Dienstleistungen auszuweiten, die nicht zwingend bei jeder Kommune angesiedelt sein müssen und die effektiver im Verbund erbracht werden können.
Der Grund für den Zusammenschluss war die geforderte Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, die Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer neu zu defnieren. Für die Berechnung sind die Bodenrichtwerte ausschlaggebend, die vor allem auf der Auswertung von Kaufverträgen basieren. Um entsprechend verlässliche Bodenrichtwerte zu erhalten, braucht es jedoch mindestens 1000 auswertbare Kauffälle pro Jahr, eine Zahl, die in der Regel erst von Kommunen ab 70.000 bis 80.000 Einwohnern erreicht wird. Daher werden gerade im ländlichen Raum künftig größere Gutachterausschüsse benötigt, die mit entsprechend mehr auswertbaren Kaufverträgen die ausreichende Basis für die Ableitung der gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsdaten schaffen können. Dies wiederum soll auch zu einer deutlichen Verbesserung der Qualität und damit zu einer höheren Rechtssicherheit der zu erstellenden Verkehrswertgutachten führen.