3G-Regel für Besuch im Rathaus und in den Ortsverwaltungen sowie bei Gemeinderatsitzungen ab dem 6. Dezember
Rathaus/Ortsverwaltungen .
Ab Montag, den 6. Dezember gilt für alle Besucher*innen des Rathauses und der Ortsverwaltungen die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Dies bedeutet, dass am Eingang geprüft wird, ob eine vollständige Impfung, der Nachweis einer Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder der zertifizierte Nachweis eines negativen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) bzw. eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) vorliegt. Der Nachweis ist nur gemeinsam mit einem Ausweisdokument gültig.
Der Einlass wird darüber hinaus nur beim Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder einer FFP2-Maske gewährt..
Der Zugang zum Rathaus ist ausschließlich über den Haupteingang möglich.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, im Vorfeld zu klären, ob sich das Anliegen auch telefonisch oder schriftlich per Post oder E-Mail regeln lässt. Termine können zudem auch über die Online-Terminvergabe vereinbart werden: www.terminland.de/Bad_Krozingen
Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten unter www.bad-krozingen.de/oeffnungszeiten
Gemeinderatsitzungen
Auch für Gemeinderatssitzungen gilt ab sofort generell zur Teilnahme an Sitzungen die 3 G-Regel.
Die Teilnehmer*innen sowie Besucher*innen einer Gremiensitzung werden bei Zutritt zur Sitzung gebeten, einen gültigen Lichtbildausweis sowie ihre Nachweise mittels App oder in Papierform bereit zu halten. Ungeimpfte benötigen zwingend einen auf sie ausgestellten, aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis. Eine Speicherung der Daten erfolgt nicht.
Zudem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Besucherinnen und Besucher der Sitzung verpflichtend.