Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine vertrauensvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich sein wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen. Es wird eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz gezahlt.
Wer Interesse an der Ausübung des Schöffenamtes / Jugendschöffenamtes hat, kann sich bis spätestens 14.04.2023 bei der Stadtverwaltung Bad Krozingen bewerben.
Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden.
Bei Fragen steht Ihnen das Dezernat II unter Tel. 07633/407-113 gerne zur Verfügung.