Keine Kinderreisepässe mehr seit dem 1.1.2024


Abschaffung der Kinderreisepässe
Zum 1. Januar 2024 ist ein Gesetz in Kraft getreten, in dem der Kinderreisepass abgeschafft wurde. Seither ist es nicht mehr möglich, Kinderreisepässe neu auszustellen, verlängern oder aktualisieren zu lassen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Wo beantrage ich die Ausweisdokumente und was brauche ich dafür?
Sowohl den Personalausweis als auch den Reisepass stellt das Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Bad Krozingen aus. Beides kann aber auch in den Ortsverwaltungen in Biengen, Hausen, Schlatt und Tunsel beantragt werden.

Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein. Mitzubringen sind ein aktuelles, biometrisches Passbild und ein Ausweisdokument. Wenn Ihr Kind bisher keinen Ausweis hatte, müssen Sie die Geburtsurkunde vorweisen. Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Eltern zustimmen, kann ein Elternteil nicht dabei sein, ist  dessen schriftliche Zustimmung notwendig.

Bitte beachten Sie für Ihre nächste Reise, dass die Ausweisdokumente eine bestimmte Bearbeitungsdauer haben - Deshalb bitte rechtzeitig beantragen!

Was kostet der Pass?
Ein normaler Reisepass kostet für alle Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro, für eine Express-Ausstellung innerhalb weniger Werktage sind es 69,50 Euro. Ein Personalausweis kostet für alle Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Bürgerservice der Stadt Bad Krozingen auch gerne telefonisch unter 07633-407-818 zur Verfügung.

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Gründe für die Abschaffung des Kinderreisepasses
Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmalen sowie mit einem Chip ausgestattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wird.

Mit der Abschaffung wird künftig auch der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Weitere Informationen auf der Webseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat