Lammstraße - Start der Bauarbeiten zur Einrichtung eines durchfahrtsbeschränkenden Pollers


Umleitung des Fahrzeugverkehrs

Die direkten Anlieger der Lammstraße, Im Rößlegarten sowie auf dem Lammplatz können während dieses Zeitraums jeweils nur aus einer Fahrtrichtung ihre Privatgrundstücke anfahren:

  • die Häuser Lammstraße, Im Rößlegarten, Lammplatz 1+2 über die Straße "Am Schloßpark"
  • die Häuser Lammplatz 11-15, Basler Str. 33-36, Lammplatz ff. über die Basler Str

Die Fußgängerwege sind von der Sperrung beziehungsweise von den Arbeiten nur teilweise betroffen; für die Fußgänger (Radfahrer müssen absteigen) wird ein Durchgang im Bereich der Arbeitsstelle gewährleistet.

Über die Maßnahme
Mit der Inbetriebnahme des Pollers wird es künftig ein Durchfahrverbot in der Lammstraße geben, das zusammen mit der bereits eingeführten Einbahnstraßenregelung von Nord nach Süd zwischen Grabenstraße und Am Schloßpark zur weiteren Verkehrsberuhigung der Innenstadt beitragen soll.

Dies hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 30.1.2023 als notwendig erachtet und mehrheitlich so beschlossen. Zuvor fand bereits in einer am 18.10.2022 abgehaltenen Anwohnerbesprechung die städtische „Pollerlösung“ auch bei den Eigentümern und Gewerbetreibenden an der Lammstraße breite Zustimmung.  Von dem Durchfahrverbot ausgenommen bleibt dabei der Anlieferungsverkehr für die angrenzenden Gewerbebetriebe.

Mit dem Durchfahrverbot soll  eine Zunahme des Verkehrs in der Lammstraße verhindert werden, da dieser Streckenabschnitt verstärkt als Ausweichroute genutzt wird, um die bereits eingerichtete Einbahnstraße zu umgehen.

Bei dem Poller, der auf Höhe des Lammplatzes 1-2 (Sparkasse) installiert wird, handelt es sich um einen versenkbaren, hydraulischen Verkehrspoller, der mit einem horizontalen Scanner ausgestattet ist, der die Größe und Breite eines Fahrzeugs erkennt. So soll auch in Zukunft ein reibungsloser Anlieferungsverkehr für den CAP-Markt und die weiteren Gewerbetriebe mit LKWs oder Transportern sowohl von Norden als auch Süden her kommend gewährleistet bleiben.

Sowohl die Einbahnstraßenregelung als auch das Durchfahrverbot werden zunächst für zwei Jahre auf Probe verkehrsrechtlich eingerichtet. Während und nach diesem Probelauf sollen hierzu geeignete Verkehrserhebungen und eine Evaluation des Probelaufes durch ein externes Fachbüro stattfinden. Erst dann wird der Gemeinderat entscheiden, ob  die Maßnahmen in dieser Form verstetigt werden sollen.