Bad Krozingen wird zum 01.01.2025 Große Kreisstadt


Bad Krozingen wird damit die erste Große Kreisstadt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und die 96. Große Kreisstadt in Baden-Württemberg.

Bürgermeister Volker Kieber bringt seine große Freude über die Auszeichnung zum Ausdruck: „Der positive Beschluss des Ministerrates, Bad Krozingen zum 01. Januar 2025 zur Großen Kreisstadt zu erklären ist für unsere Stadt ein historisches Ereignis. Ich freue mich sehr, dass wir mit der damit verbundenen Übernahme der Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald die Nähe zu unseren Bürgerinnen und Bürgern steigern und gleichzeitig die Identität unserer Stadt stärken können.“ Nach dem zustimmenden Gemeinderatsbeschluss im April 2023 hatte die Stadt Bad Krozingen im Juli letzten Jahres den Antrag auf Erklärung zur Großen Kreisstadt gestellt. Bürgermeister Kieber sieht die Erklärung als Auszeichnung für die positive Entwicklung der Stadt in den letzten Jahrzehnten, zu der über viele Jahre die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung wie auch die ehrenamtlich tätigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte beigetragen haben. „Mein besonderer Dank gilt meinen Vorgängern im Amt des Bürgermeisters, welche für diese positive Entwicklung bereits das Fundament gelegt haben, sowie unserer verwaltungsinternen Projektgruppe unter Federführung von Dezernent und Projektleiter Tobias Schneider, welche dieses Projekt in den letzten Wochen und Monaten intensiv begleitet hat“, so Kieber.

Rechtliche Rahmenbedingungen
Gemäß § 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg können Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern von der Landesregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Die Stadt Bad Krozingen liegt bereits seit mehreren Jahren konstant über dieser Einwohnergrenze. Aufgrund derzeit laufender Bauvorhaben im Kernort sowie in den Neubaugebieten in den Teilorten Hausen und Schlatt zeichnet sich ab, dass die Einwohnerzahl weiter steigen wird. Zudem liegt Bad Krozingen in einer Wachstumsregion, sodass davon auszugehen ist, dass die Stadt auch zukünftig dauerhaft über 20.000 Einwohnern liegen wird. Somit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erklärung zur Großen Kreisstadt vor.

Änderungen im Rahmen der Erklärung zur Großen Kreisstadt
Im Rahmen der Erklärung zur Großen Kreisstadt übernimmt die Stadt Bad Krozingen neue Aufgaben im Bereich Ausländerwesen, Baurecht, Gaststätten-, Gewerbe- und Straßenverkehrsbehörde, Waffenrecht und Wohngeldstelle. Darüber hinaus verfügt die Stadt zukünftig über ein eigenes Rechnungsprüfungsamt und darf ab 2025 die Bezeichnung „Große Kreisstadt“ auf ihrem Ortsschild führen. Herr Bürgermeister Kieber trägt zukünftig die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Innenminister Thomas Strobl erläutert hierzu: „Die Erklärung zur Großen Kreisstadt ist die Folge der positiven Entwicklung der Stadt Bad Krozingen in den vergangenen Jahren. Ich bin sicher: Bad Krozingen ist leistungsfähig genug, um die Aufgaben einer Großen Kreisstadt wahrzunehmen.“ Auf die Übernahme dieser vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben bereitet sich die Stadt bereits jetzt intensiv vor. Aufgrund der frühzeitig begonnenen Personalakquise konnten bereits alle wesentlichen Schlüsselpositionen innerhalb der neuen Aufgabenbereiche besetzt werden. Darüber hinaus befindet sich die Stadt Bad Krozingen kontinuierlich in engem Austausch mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, um die weitere Ausgestaltung der Aufgabenübertragung abzustimmen.