Änderungen an die Krankenkasse melden

Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.

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zuständige Stelle

Ihre Krankenkasse

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Verfahrensablauf

Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

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Frist/Dauer

Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.

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Sonstiges
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
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Rechtsgrundlage

6 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch

  • § 206 (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)