Melderegister
Übermittlungssperren - § 36, § 42 und § 50 BMG
Hier kann man Sperren gegenüber der Presse, Urkundenanforderung, Parteisperre, Sperre Kirche,
Adressbuchsperre Eintragen.
Das ist durch eine einfache schriftliche Willenserklärung im Bürgerbüro zu beantragen.
Hier kann man Sperren gegenüber der Presse, Urkundenanforderung, Parteisperre, Sperre Kirche,
Adressbuchsperre Eintragen.
Das ist durch eine einfache schriftliche Willenserklärung im Bürgerbüro zu beantragen.