Melderegister

Übermittlungssperren - § 36, § 42 und § 50 BMG
 
Hier kann man Sperren gegenüber der Presse, Urkundenanforderung, Parteisperre, Sperre Kirche,
Adressbuchsperre Eintragen.
 
Das ist durch eine einfache schriftliche Willenserklärung im Bürgerbüro zu beantragen.
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Mitarbeiter