Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
In vielen Ländern außerhalb der EU benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.
Geltungsdauer:
- unter 24 Jahren: sechs Jahre
- ab 24 Jahren: zehn Jahre
Kinder unter 12 Jahren können einen Kinderreisepass erhalten.
Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Die Herstellung dauert höchstens 72 Stunden bzw. 3 Werktage. Möglicherweise benötigen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Express-Reisepasses ein Reisedokument. Dann können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn zurückgeben, wenn Sie den neuen Reisepass erhalten.
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Fachbereichsleiterin Bürgerservice
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
- Sie müssen Ihren Reisepass persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
- Der Antrag wird vor Ort in der Passbehörde aufgenommen. Sie müssen nur unterschreiben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
Eine Unterschrift ist bei Kindern ab 10 Jahren erforderlich. - Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Die Abgabe von Fingerabdrücken ist bei Kindern ab 6 Jahren erforderlich. Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe, wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
- Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens drei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass in der Passbehörde abholen können. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
- Der Reisepass wird vom Passproduzenten, der Bundesdruckerei GmbH, nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie Ihren Reisepass abholen können. Die Benachrichtigungsinformation der Passbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Somit können Sie Ihren Reisepass selbst abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde vorher ausweisen und die Abholvollmacht vorlegen.
- Sie müssen Ihren alten Reisepass beim Empfang des neuen Reisepasses abgeben.
Auf Wunsch können Sie Ihren alten Reisepass entwertet als Andenken wieder mitnehmen.
- Reisepass oder gegebenenfalls gültiger Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Hinweis: Vor allem bei der Erstausstellung und in einigen Gemeinden bei der Erstausstellung nach Neuzuzug können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden).
Darüber hinaus müssen Sie als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher bei der Antragstellung in einer unzuständigen Passbehörde (im Inland) gegebenenfalls weitere Unterlagen vorlegen.
Tipp: Erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Passbehörde, welche weiteren Unterlagen Sie gegebenenfalls vorlegen müssen.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
- unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig
- ab 24 Jahren: Reisepass ist zehn Jahre gültig.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
- für einen Reisepass: EUR 37,50
- für einen Reisepass im Expressverfahren: EUR 69,50
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
- für einen Reisepass: EUR 60,00
- für einen Reisepass im Expressverfahren: EUR 92,00
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22 Euro zahlen.
Der Zuschlag beträgt 32 Euro für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z.B. bei Passverlust beantragen, müssen Sie 21 Euro Zuschlag bezahlen.
- Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen.
Die Passbehörde erstellt auf Wunsch eine Verlustanzeige. - Das Wiederauffinden Ihres Reisepasses müssen Sie ebenfall persönlich in einer Passbehörde anzeigen.