Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.
Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Antragstellung für die Bad Krozinger Bürgerinnen und Bürger über den Bürgerservice im Bad Krozinger Rathaus.
Wohngeld beantragen (Online und Formulare zum Download) |
Anträge:
Anträge können Sie einreichen: per Post, durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses oder per E-Mail an das Funktionspostfach wohngeld(at)bad-krozingen.de sowie online .
Unterlagen nachreichen können Sie zu unseren Öffnungszeiten oder nach vorheriger Online- Terminvereinbarung .
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Weiterführende Informationen: