Unterlagen für Bauvorhaben nachreichen

Über diese Leistung können Sie Unterlagen für ein bereits über ServiceBW eingereichtes Bauvorhaben (Baugenehmigung beantragen, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen, oder Bauvorbescheid beantragen) nachreichen.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

Kostenlose BundID erforderlich
ausfüllbar

Ein bereits über die Online-Prozesse von ServiceBW eingereichtes Bauvorhaben.

Für Bauvorhaben, die über ViBaBW eingereicht wurden, wird der Antrag in ViBaBW über die Vorgangskennung geöffnet. Über die Funktion "Tätigkeit hinzufügen" und "Nachricht verfassen" können hier Unterlagen nachgereicht werden.

Die von der Baurechtsbehörde nachgeforderten Unterlagen.

Reichen Sie alle von der Baurechtsbehörde nachgeforderten Unterlagen gemeinsam nach.

Die Baurechtsbehörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Ämter und Dienststellen am Verfahren beteiligt werden müssen. Sind die Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Baurechtsbehörde mit, welche Ergänzungen erforderlich sind.

Landesbauordnung (LBO)
§ 43 LBO (Entwurfsverfasser)
§ 53 LBO (Bauvorlagen und Bauantrag)
§ 55 LBO (Nachbarbeteiligung)
§ 58 LBO (Baugenehmigung)
§ 59 LBO (Baubeginn)
§ 67 LBO (Bauabnahme, Inbetriebnahme der Feuerungsanlage)

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
§ 2 LBOVVO (Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren)
§ 4 LBOVVO (Inhalt des Lageplans)