Die Stadtverwaltung bietet seit Januar 2020 einen digitalen Zugang zu Ordnungswidrigkeitenverfahren an.
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anhörung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren erhalten? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, in Teile Ihres Vorgangs Einsicht zu nehmen, sich zum Tatvorwurf zu äußern und direkt online zu bezahlen.
Zugriff erhalten Sie mit dem Ihnen übersandten Zugangscode.
Hier geht es zur Online-Anhörung.
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anhörung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren erhalten? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, in Teile Ihres Vorgangs Einsicht zu nehmen, sich zum Tatvorwurf zu äußern und direkt online zu bezahlen.
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Und so funktioniert es
Die Anhörungsschreiben in Bußgeldangelegenheiten werden weiterhin per Brief zugestellt. Mit den darin aufgeführten individuellen Zugangsdaten können Sie sich im Online-Anhörungsportal anmelden und sich nochmals den Tatvorwurf ansehen. In einem weiteren Schritt können die Angaben zur Person geprüft und gegebenenfalls korrigiert oder ergänzt werden. Danach besteht die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Nach Darstellung einer Zusammenfassung kann der Versand der Stellungnahme bestätigt und eine Kopie hiervon heruntergeladen werden. Die Antwort wird dann unmittelbar dem Verfahren zugeordnet.
Der Online-Service ist neben dem PC auch auf mobilen Endgeräten abrufbar. Der elektronische Zugang ist auf das jeweilige Verfahren und auf die vorgangsspezifischen Fristen begrenzt.
Der Online-Service ist neben dem PC auch auf mobilen Endgeräten abrufbar. Der elektronische Zugang ist auf das jeweilige Verfahren und auf die vorgangsspezifischen Fristen begrenzt.