Fundsachen

Sie haben etwas verloren?

Viele Fundsachen werden im Bürgerbüro in der Basler Straße 30 abgegeben, aber auch die Orts­ver­wal­tun­gen oder die Polizeidienststellen kön­nen Ih­nen weiter helfen.

Be­schei­ni­gun­gen für Ver­si­che­run­gen über ver­lo­ren­ge­gan­ge­ne und nicht wie­der bei uns auf­ge­fun­de­ne Fahr­rä­der wer­den im Bür­ger­bü­ro ge­gen ei­ne Ge­bühr von 3 Eu­ro aus­ge­stellt. Für die Aus­stel­lung der Be­schei­ni­gung muss der Ver­lust des Fahr­ra­des min­des­tens 14 Ta­ge zu­rück­lie­gen.

Öffnungszeiten Fundbüro: MO und DI von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

NEU!!!

Online-Abfrage nach abgegebenen Fundsachen

Sie haben etwas gefunden?

Fund­sa­chen kön­nen wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten im Bürgerbüro in der Basler Straße 30 ab­ge­ge­ben wer­den:

Ge­gen­stän­de, die der Besitzer even­tu­ell drin­gend be­nö­tigt (zum Bei­spiel Schlüs­sel) kön­nen au­ßer­halb un­se­rer Öff­nungs­zei­ten auch zum Bad Krozinger Polizeiposten in der Staufener Str. 1 gebracht werden. Die Fund­sa­che wird dann von der Po­li­zei zum Bür­ger­bü­ro ge­bracht.

Gefundene Fahr­rä­der kön­nen beim Bau­hof der Stadt Bad Kro­zin­gen, Im Unteren Stollen 3, ab­ge­ge­ben wer­den. Falls Ih­nen dies nicht mög­lich ist, ru­fen Sie uns an unter: 

Wenn Sie ei­nen Ge­gen­stand ge­fun­den ha­ben, benö­ti­gen wir die fol­gen­den An­ga­ben:
Na­me und Adres­se des Fin­ders, Fund­ort, -tag und –zeit