Integration in Bad Krozingen

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Helferkreis Integration

Niemand verlässt seine Heimat, seine Familie und seine Freunde ohne große Not.
In Bad Krozingen wohnen Geflüchtete aus zahlreichen Ländern Unterkünften der Stadt und des Landkreises. Die Geflüchteten werden durch den Helferkreis, die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Landkreises  sowie der Stadt Bad Krozingen in Belangen der Sozialbetreuung und -begleitung unterstützt.

Aufgaben des Integrationsmanagements in der Anschlussunterbringung:

  • Sozialberatung und -begleitung durch Einzelfallhilfe zu allen Fragen des alltäglichen Lebens einschließlich Perspektiven . Dabei findet unter anderem die Vermittlung von Informationen und zuständigen Ansprechpersonen statt  zu folgenden Beispielthemen wie Spracherwerb, Arbeitsmarktintegration, Anerkennung ausländischer Qualifikationen, Bestimmungen des Aufenthaltsrecht, Wohnen, Schule und Bildung. Die Sozialberatung geschieht bedarfsorientiert im Rahmen des Case-Managements.
  • Information über Integrations- und spezielle Beratungsangebote (zum Beispiel Schuldnerberatung, kommunale Suchtbeauftragte, Beratung bei Fragen im Bereich lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen – LSBTTIQ, Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen) vor Ort sowie gegebenenfalls Weiterleitung an die Regeldienste
  • Erfassung und Zusammenführung von freiwillig zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (insbesondere zu Sprachkenntnissen, Berufen, Schulabschlüssen, Geschlecht, Interessen) im Integrationsplan
  • Auswertung und Überprüfung sowie Fortschreibung der individuellen Integrationspläne in regelmäßigen Gesprächen und Hinwirken auf eine konsequente Umsetzung der geplanten Integrationsschritte
  •  Heranführung an geeignete Angebote von Ehrenamtlichen
  • Information und Heranführung der Geflüchteten an bürgerschaftliche und zivilgesellschaftliche Strukturen und Vereine sowie Befähigung der Flüchtlinge zur Partizipation
  •  Netzwerkarbeit

Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.