Wohnraumförderung

Mit dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG), gültig ab dem 01.01.2008, hat der Landesgesetzgeber die Rechtsverhältnisse der öffentlich geförderten Wohnungen grundlegend neu geordnet. Zudem hat der Landesgesetzgeber die Kommunen verpflichtet, ab dem 01.01.2009 Satzungen zu erlassen, in denen die Höchstmieten für den auf ihrer Gemarkung betroffenen öffentlichen Sozialwohnungsbestand des sog. 1. Förderweges festgesetzt werden (vgl. § 32 Abs. 3 Satz 3 LWoFG).