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Aktuelle Meldungen
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Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung
Die Landesregierung hat am 21. Juni 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die Verordnung tritt am 27. Juni 2022 in Kraft. Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 25. Juli 2022 verlängert.
Mit der 13. Corona-Verordnung des Landes werden die seit dem 3. April 2022 bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger fortgeführt. Unter anderem wird die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Arztpraxen aufrechterhalten. Die neue Verordnung gilt bis zum 25. Juli 2022.
Damit gelten weiterhin Basisschutzmaßnahmen:
Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske)
- im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste
- in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
- In Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
Ausnahmen von der Maskenpflicht:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig)
Testpflicht
- in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten
- in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung, in Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten, in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit anderen Förderschwerpunkten mit dem Bildungsgang geistige Entwicklung.
- Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern etc.
- in Justizvollzugsanstalten etc.
Weitere Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung gibt es auf den Corona-Seiten der Landesregierung unter www.baden-württemberg.de
- Weitere Informationen der Landesregierung zur aktuellen Corona-Verordnung
- Informationen zu den aktuellen Isolations- und Quarantäne-Regelungen
- Änderung des Bundesinfektionschutzgesetzes vom 18.03.2022
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Impfaktion für ALLE in Bad Krozingen
Die gemeinsame Impfaktion der örtlichen Hausärzt*innen, der Stadt Bad Krozingen sowie der Freiwilligen Feuerwehr und der Kur- und Bäder GmbH.
Impftermine:
Bis auf Weiteres wird nur noch an einem Tag in der Woche geimpft:- Freitags: 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
BITTE BEACHTEN - DIE IMPFSTATION IST UMGEZOGEN!
Die Impfungen erfolgen OHNE Anmeldung
im Hubert-Schwaibold-Haus, Südring 21, 79189 Bad Krozingen
Impfstoffe: BioNTech, Moderna, Novavax (Primäre Zielgruppen für Novavax sind Pflegekräfte und Medizinisches Personal ab 18 Jahren. Sowohl Erst- als auch Zweit-Impfungen sind mit diesem Impfstoff möglich).
Wie wird geimpft:
- Es werden alle Personen ab 12 Jahren geimpft
- Über 30-jährige werden mit Moderna geimpft
- BioNTech erhalten unter 30-Jährige (von 12 bis 29 Jahren), Schwangere und mit BioNTech-Erstgeimpfte als Zweitimpfung
- Auffrischungsimpfungen bereits nach drei Monaten - Dies gilt auch für Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr.
Mitzubringen sind:
- Versichertenkarte
- Impfausweis
- Wenn möglich, eigener Stift/Kugelschreiber
Wer impft?
Die örtlichen Ärzt*innen Dr. Gisa Weißgerber, Dr. Elena von Rauchhaupt, Dr. Armin Hartmann, Dr. Andrea Fräulin, Dr. Karin Krämer und zeitweilig das Team der Becker-Klinik
Pressemitteilungen zur Impfaktion:
29-03-2022 - Bad Krozinger Impfstation zieht um
13-12-2021 - Bad Krozinger Impfstation für ALLE wird Impfstützpunkt
13-12-2021 - Becker Klinik unterstützt Impfaktion für ALLE im Aquarado
06-12-2021 - Erfolgreiche Bad Krozinger „Impfaktion für Alle“ – Bürgermeister fordern
Gleichstellung mit Impfstützpunkten
24-11-2021 - Deckelung der BioNTech-Abgabe gefährdet erfolgreiche Impfaktionen
18-11-2021 - Start der Impfaktion für ALLE im Aquarado
Weitere Informationen:
Für Fragen steht der Fachbereich Generation & Integration bei der Stadt Bad Krozingen zur Verfügung: Tel. 07633-407-604
Corona Tests
Testmöglichkeiten in Bad Krozingen:
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die dies regelt, ist seit dem 13.11.2021 in Kraft getreten. Damit hat wieder jede/r Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.Teststation am Josefshaus
Parkplatz vor dem Josefshaus
Basler Str. 1, 79189 Bad Krozingen
Öffnungszeiten:
- Montag bis Sonntag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Anmeldung unter: www.coronacheck-sued.de
Teststation am Fallerhof
Tunibergstraße 2b,
79189 Bad Krozingen-Hausen
Öffnungszeiten:
- Täglich - 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Anmeldung unter: www.coronacheck-sued.de
Teststation an der Vita Classica Therme
Thürrachstraße 4 / Parkplatz
- Öffnungszeiten: Täglich - 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Anmeldung unter: apo-schnelltest.de/schnelltest-freiburg
- Testungen auch ohne Anmeldung möglich
Testzentrum im MEin Bildungs-Atelier
Kirchstr. 6, 79189 Bad KrozingenFührt speziell bei Kindern den Lolli-Test durch.
Individuelle Termine können auf coronatest-bk.de gebucht werden
B3-Fitness
PrevoCare
Freiburger Str. 11 auf dem Parkplatz
- Täglich von 12 Uhr - 18 Uhr.
- Testungen ohne Termin
PCR-Tests erfolgen in Bad Krozingen derzeit nur über die Hausärzte.
PCR-Tests am Wochenende
Die Ärztin Dr. Elena von Rauchhaupt bietet in ihren Praxisräumen in der Basler Str. 54 auch PCR-Test-Termine am Samstag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr an
Für Kontaktpersonen und symptomatische Personen ist der PCR-Test in der Regel unentgeltlich. Welche Regeln für Privatversicherte gelten erfahren Sie auf der Webseite
Testzentren, die authorisiert sind PCR-Tests durchzuführen, finden Sie in Freiburg.
Zur Testzentren-Liste
Lagebericht COVID-19 Baden-Württemberg mit den tagesaktuellen Inzidenz-Zahlen
Zur Webseite des Landesgesundheitsamtes
Hilfreiche Links
-
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Hier gibt es auch Hygienetipps in sechs Sprachen Hygienetipps in sechs Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch, Arabisch)
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Robert-Koch-Institut
Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle COVID-19-Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Hier finden Sie auch eine Übersicht der aktuellen Risikogebiete
Darüber hinaus stellt das RKI umfassende Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung, u.a. zu Fallzahlen und Epidemiologie, allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen, Diagnostik und Teststrategie und Prävention in Gesundheitseinrichtungen
Kultusministerium Baden-Württemberg