Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei:
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie
- Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt
- Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie
- kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
- dieses nicht ausübt.