Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes setzen die Bebauungspläne - als verbindliche Bauleitpläne - rechtsverbindlich fest, wie in Teilbereichen der Stadt die einzelnen Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Bebauungspläne werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen, das heißt es sind "Ortsgesetze" und daher für jedermann verbindlich.

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

  • zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
  • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
  • zur zulässigen Dachform.

Der Bebauungsplan wird in der Regel im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1000 erstellt. Der Bebauungsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil mit einer Zeichenerklärung, sowie separaten Textteilen, bestehend aus den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften mit entsprechenden Festsetzungen. Dem Bebauungsplan beigefügt sind die Begründungen zu den Textteilen sowie eventuell vorhandene gutachterliche Beipläne wie z.B Grünordnungsplan, Verkehrsgutachten, Baugrunduntersuchung u.a..

Die Aufstellung und Ausarbeitung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im BauGB vorgeschrieben sind. Hierunter fallen auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die öffentliche Planauslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und dem Recht des Einspruches durch Vorbringung von Anregungen und Hinweisen während der Auslegungsfrist. Das BauGB schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine „ortsübliche Bekanntmachung“ vor.

Diese Bekanntmachungen erfolgen bei der Stadt Bad Krozingen ortsüblich im Stadtanzeiger.
Der Bebauungsplan wird in den kommunalen Gremien beraten und im Gemeinderat als Satzung beschlossen.

Die Auslegung der jeweiligen Planentwürfe erfolgt bei der StadtBad Krozingen. Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu den laufenden Bebauungsplanverfahren.

Die Bebauungspläne der Stadt Bad Krozingen wurden zudem vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in eine Bürgergisdatei eingepflegt und sind unter der folgenden Adresse abrufbar:

Interaktive Karte - BürgerGIS des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald

Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
Suche in der Liste: