Bürgermeisterwahl am 24.10.2021

Am Sonntag, den 24. Oktober 2021 waren insgesamt 16.320 wahlberechtigte Bad Krozinger Bürgerinnen und Bürger zur Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin aufgerufen.

Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um die Wahl:​​

Amtliches Endergebnis - Bürgermeisterwahl am 24.10.2021

Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

angekreuzter Stimmzettel     Ergebnisse der Bürgermeisterwahl 2021

  • Aufgaben
    Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und leitet die Gemeindeverwaltung. Er ist Repräsentant und rechtliche Vertretung der Gemeinde. In Baden-Württemberg beträgt die Amtszeit des Bürgermeisters acht Jahre. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten führt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister.

    Wer darf wählen?
    Bei der Wahl Ihres Bürgermeisters sind Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag
    - mindestens 16 Jahre alt sind,
    - seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
    - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    - im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.

    Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie
    - das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben oder
    - Ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen können und eine Betreuerin oder
    - ein Betreuer für alle Ihre Angelegenheiten (Vollbetreuung) für Sie bestellt wurde.

    Als Unionsbürger sind Sie unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl des Bürgermeisters nicht wahlberechtigt.

    Wählerverzeichnis
    In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und jede wahlberechtigte Person nur einmal wählt.
    Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörden. Die Wahlberechtigten werden in das Wählerverzeichnis in der Regel von Amts wegen eingetragen. Wenn Sie also mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde angemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
    Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post.
    Achtung: Sind Sie wahlberechtigt und haben bis drei Wochen vor dem Wahltag keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie in der Leistung "Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung beantragen".

    Eine Einsicht in das Wählerverzeichnis ist bei der Gemeindeverwaltung an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Spätestens am Tag vor der Wahl, jedoch nicht früher als drei Tage vor der Wahl, wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen. Danach wird die Zahl der Wahlberechtigten des Wahlbezirks festgestellt.

  • Wahlhandlung

    Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters richten sich nach einer amtlichen, einheitlichen Vorlage. Die Stimmzettel enthalten Namen, Vornamen, Beruf oder Stand und Anschrift der öffentlich bekannt gemachten Bewerber. Dabei werden die Bewerber in der gleichen Reihenfolge wie in der öffentlichen Bekanntmachung aufgeführt. Außerdem enthalten die Stimmzettel eine freie Zeile.

    Sie haben nur eine Stimme und wählen damit einen Bewerber. Für die Stimmabgabe müssen Sie ein Kreuz (x) hinter einem der vorgedruckten Namen eintragen. Möglich ist auch eine andere eindeutige Kennzeichnung oder die Eintragung des Namens einer anderen wählbaren Person in die freie Zeile auf dem Stimmzettel. Enthält der Stimmzettel nur einen vorgedruckten Namen, können Sie Ihre Stimme auch abgeben, indem Sie den Stimmzettel ganz ohne Kennzeichnung abgeben. Wenn Sie weder dem (einzigen) Kandidaten noch einer anderen wählbaren Person Ihre Stimme geben möchten, können Sie, beispielsweise durch Streichung der ganzen Seite, den Stimmzettel ungültig machen.

    Hinweis: Durch das Hinzufügen von beleidigenden Kommentaren oder Vorbehalten wird Ihre Stimmabgabe ungültig. Wenn Sie eine andere Person durch Eintragung in die freie Zeile wählen wollen, müssen Sie diese so eindeutig bezeichnen, dass zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person Sie meinen. Ansonsten ist Ihre Stimme ebenfalls ungültig. Bedenken Sie dabei, dass es – auch außerhalb der Gemeinde – noch weitere wählbare Personen mit gleichem Namen geben kann. Bezeichnen Sie deshalb die von Ihnen gewählte Person in der freien Zeile zweifelsfrei durch Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift und nötigenfals durch weitere Angaben.