Die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung


Die Wirtschaftsförderung Bad Krozingen versteht sich als Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Sie ist Ansprechpartner in allen standortrelevanten Fragen, die notwendige Verwaltungsverfahren innerhalb der Verwaltung koordiniert und vorantreibt. Durch die Wirtschaftsförderung wird der Standort Bad Krozingen gestärkt und es werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.


Unsere Leistungen im Überblick

  • Lotsenfunktion für Unternehmen bei Stadtverwaltung und überörtlichen Behörden
  • An-, und Umsiedlungen sowie Erweiterungen von Unternehmen
  • Verkauf von Gewerbegrundstücken oder Immobilien
  • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Betreuung ansässiger Unternehmen
  • Begleitung von Förderanträgen und Genehmigungsverfahren
  • Hilfestellung für Existenzgründer
  • Standortentwicklung und Standortmarketing
  • Zusammenarbeit mit Vereinigungen und Verbänden
  • Veranstaltungen, Workshops und Tagungen
Wir finden schnelle und unbürokratische Lösungen. Sprechen Sie uns an! Bad Krozingen freut sich auf Sie!

Coronavirus: Informationen für Unternehmen/Gewerbe/ Selbständige/ Gastronomie in Bad Krozingen (Stand: 4. Dezember 2021)

(Dieser Text ist in Auszügen direkt den Ausführungen des Staatsministeriums zu Corona-Fragen entnommen)


Einzelhandel


 In der Alarmstufe II gilt für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, die 2G-Regel.
 
Die Überprüfung der Nachweise durch das Verkaufspersonal oder beauftragte Dritte in den Einzelhandelsgeschäften ist sowohl im Eingangsbereich als auch im Kassenbereich oder auch vor der Aufnahme von Beratungs- und Verkaufsgesprächen zulässig. Die Kontrollen müssen so gestaltet sein, dass möglichst eine Vielzahl der Kundinnen und Kunden zu ihrem eigenen Schutz und dem Schutz der Mitarbeitenden während ihres Aufenthalts überprüft werden. Die Abstellung von Personal oder beauftragten Dritten am Eingang des Einzelhandelsgeschäfts zur Nachweiskontrolle ist aber dennoch zu empfehlen, soweit dies im Einzelfall umsetzbar ist.
 
Einzelhändler mit Mischsortimenten werden dann der Grundversorgung zugeordnet, sofern der Sortimentsteil, der der Grundversorgung der Bevölkerung dient, mindestens 60 Prozent des Umsatzes beträgt. Hierbei ist der Jahresumsatz von 2020 anzusetzen. Wird das genannte Kriterium erreicht, ist der Zutritt zu diesen Verkaufsstellen und Einrichtungen auch in der Alarmstufe für nicht-immunisierte Personen (uneingeschränkt) gestattet.
  
Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:
Apotheken
Ausgabestellen der Tafeln
Babyfachmärkte
Bäckereien
Banken und Sparkassen
Baumärkte
Baumschulen
Blumenfachgeschäfte
Drogerien
Futtermittelmärkte
Gartenmärkte
Gärtnereien
Getränkemärkte
Hofläden
Hörakustiker
Konditoreien
Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden)
Metzgereien
Mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse
Optiker
Orthopädieschuhtechniker
Poststellen und Paketdienste
Reformhäuser
Raiffeisenmärkte
Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr
Reinigungen
Sanitätshäuser
Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkaufs
Supermärkte
Tankstellen
Tierbedarfsmärkte
Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume
Waschsalons
Wochenmärkte
 
Bei Einrichtungen der Grundversorgung gelten auch in der Alarmstufe II keine zusätzlichen Beschränkungen.
 Abhol- und Lieferangebote sind auch in der Alarmstufe II uneingeschränkt möglich.


Bei Handwerksbetrieben, die neben der Erbringung ihrer handwerklichen Dienstleistungen auch Waren verkaufen, ist der Verkauf von Waren oder notwendigem Zubehör im Rahmen der Erbringung handwerklicher Leistung ohne besondere Beschränkungen zulässig.
 
In Handwerksbetrieben finden die Regelungen für den Einzelhandel erst dann Anwendung, wenn die Kundin oder der Kunde den Betrieb hauptsächlich mit dem Ziel des Warenkaufs aufsucht und eine handwerkliche Dienstleistung nicht in Anspruch genommen wird.
 
So ist es etwa einem Autohändler – der zusätzlich auch eine Werkstatt betreibt – in der Alarmstufe II erlaubt, Kundinnen und Kunden, die Ihr Fahrzeug zur Reparatur bringen, notwendige Ersatzteile oder Zubehör wie Bremsen, Scheibenwischer oder Motoröl auch ohne 2G-Nachweis zu verkaufen. Kundinnen oder Kunden, die den Betrieb aber beispielsweise rein zum Zweck des Autokaufs aufsuchen, müssen dagegen einen 2G-Nachweis vorlegen.

Coronavirus: Unterstützung Unternehmen/Gewerbe/ Selbständige/ Gastronomie in Bad Krozingen

  • Wir unterstützen Sie beim digitalen Vertrieb


    Die Stadt Bad Krozingen kooperiert mit den Firmen ADIMALS GmbH/BM-Medien GmbH sowie dem Gewerbeverband. Gemeinsam bieten wir auf der regionalen Plattform online2local unserem Handel und Gewerbe die Möglichkeit, ihre Produkte und Dienstleistungen zu platzieren. Bei Bedarf organisieren wir, im Verbund, auch regionale Lieferungen oder Huckepackstationen.

    Neues Logo Online to local
    Das Team der ADIMALS/BM-Medien unterstützt und berät sie in Fragen,
    wie sie in der aktuellen Situation den Kontakt zu ihren Kunden nicht verlieren und trotz der Krise Warenangebote & Dienstleistungen offerieren können.

    ADIMALS GmbH ist autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprojekt go-digital welches speziell für kleine und mittlere Unternehmen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ins Leben gerufen wurde.
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