Hier können Sie den aktuellen Lärmaktionsplan 4. Runde, vom Oktober 2024 einsehen :

Lärmaktionsplan der Stadt Bad Krozingen

Ein Instrument, um der Belastung durch Lärm und den damit verbundenen negativen Folgen entgegenzuwirken, ist die Lärmaktionsplanung. Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG3 gibt es seit 2002 eine rechtliche Grundlage, die Lärmbelastung zu senken und ruhige Gebiete vor einer künftigen Verlärmung zu schützen. Bei weniger Lärm ist von einer Verringerung von Gesundheitsrisiken sowie einer   Steigerung der Lebensqualität auszugehen. 

Die Stadt Bad Krozingen ist mit den Ortsteilen Biengen, Hausen an der Möhlin, Schlatt sowie Tunsel mit Schmidhofen in erheblichem Umfang von Umgebungslärm betroffen. Maßgebliche Lärmquellen stellen die Bundesautobahn BAB 5 sowie die Rheintalbahn dar.

Mit dem Lärmaktionsplan verfolgt die Stadt Bad Krozingen das Ziel des umfassenden Umgebungslärmschutzes für die Bevölkerung. Die Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stadt Bad Krozingen erfolgte bereits 2014. Die Europäische Union (EU) schreibt eine fünfjährige Überprüfung der Lärmaktionspläne vor. Entsprechend erfolgte 2019 eine Überprüfung im Rahmen der Runde III auf der Basis der im Januar 2019 von der LUBW veröffentlichten „Lärmkartierung 2017".