Hinweis zu Fälligkeiten von Steuern und Abgaben

Hier finden Sie einen Auszug der wichtigsten Steuern und Abgaben sowie deren Fälligkeiten zur Zahlung:

Grundsteuer

4 Quartalsraten zum
  • 15.02.
  • 15.05.
  • 15.08. und
  • 15.11. des Jahres

Jahreszahler zum 01.07. des Jahres.


Gewerbesteuer

Vorauszahlung in 4 Quartalsraten zum
  • 15.02.
  • 15.05.
  • 15.08. und
  • 15.11. des Jahres

Hundesteuer

Zum 01.03. des Jahres.

Wasser-/Abwasser

Abschlagsvorauszahlung jeweils zum 20. eines Monats.

Fremdenverkehrsabgabe B

Vorauszahlung in 2 Raten zum 15.05. und 15.11. des Jahres.

Konten der Stadt Bad Krozingen

Wir bitten um Überweisung mit der Angabe des Buchungszeichens auf eines der unten angegebenen Konten.
Bitte beachten Sie, dass bei fehlendem Zahlungseingang die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.
  • Sparkasse Staufen Breisach: IBAN: DE67680523280009001702 BIC: SOLADES1STF
  • Volksbank Staufen: IBAN: DE70680923000000192104 BIC: GENODE61STF
  • Volksbank Breisgau-Süd: IBAN: DE67680615050000101389 BIC: GENODE61IHR
  • Commerzbank: IBAN: DE60680800300533366000 BIC: DRESDEFF680

Den Teilnehmern des Lastschriftverfahren werden die fälligen Steuern und Abgaben wie gewohnt zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Falls Sie zukünftig beim Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die verlinkte Lastschriftermächtigung aus und lassen diese der Stadtkasse Bad Krozingen zukommen.