Besuch zu Alters- und Ehejubiläen durch Herrn Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter*innen


Aufgrund der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov2 (Corona-Verordnung-CoronaVO) vom 17. März 2020 finden anlässlich der Alters- und Ehejubiläen bis auf Weiteres keine Besuche durch den Bürgermeister bzw. Bürgermeisterstellvertreter*innen und durch die Ortsvorsteher*innen in den Teilorten statt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.