Maskengebot statt Maskenpflicht


Ab sofort entfällt im Rathaus Bad Krozingen und allen städtischen Einrichtungen die Maskenpflicht. Aus Gründen des Infektionsschutzes gilt künftig jedoch für alle Bereiche ein Maskengebot. Die Stadt Bad Krozingen folgt damit den Empfehlungen des Landes Baden-Württemberg zum Infektionsschutz. Beschäftigte und Besuchende können damit zwar ohne Maske öffentliche Einrichtungen oder das Rathaus  betreten, wer zum eigenen Schutz vor einer Corona-Infektion eine OP- oder eine FFP2-Maske tragen möchte, kann das nach wie vor tun. Die Stadt empfiehlt dabei, vor allem in sehr publikumsintensiven Bereichen weiterhin Masken zu tragen.